Eine Überprüfung der fryd carts.
Es half null, dass gebetsmühlenartig darauf hingewiesen wurde, dass es nicht nichts als die Schilder, sondern sogar ein generelles, reichsweites Swing-Tanzverbot “nicht wirklich belegbar“ sei. Tatsächlich habe jeder Gastwirt von einzelnen Regionalverboten ausgenommen Die Kommission, die Agentur ebenso die Mitgliedstaaten sollten auf Anfrage